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Allgemeine Geschäftsbedinngungen

      Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

 

1. ​Zwischen der Hundepension Langlütjen und dem/der Halter/in des in Betreuung gegebenen Hundes wird ein Vertrag geschlossen. Die        allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Huta- und Pensionsvertrags. Jeder Hundehalter versichert, die AGB      gelesen zu haben und akzeptiert die AGB in vollem Umfang mit geleisteter Unterschrift.

2. Der Huta- und Pensionsvertrag kommt verbindlich zustande, wenn der vereinbarte Preis und der vom Halter unterschriebene Vertrag          bei uns eingegangen ist. Der Ort der Betreuung ist dem Halter bekannt und erklärt sich damit einverstanden.

 

3. Die Hundepension Langlütjen informiert bei einem Kennenlerngespräch über die Haltung und Unterbringung des Hundes. Der                    Hundehalter ist verpflichtet, Besonderheiten beim Umgang, Verpflegung oder medizinische Versorgung seines Hundes mitzuteilen

    und  schriftlich auf dem Vertrag zu vermerken.

 

4. Die Hundepension Langlütjen versichert den Hund ordentlich und mit der im Verkehr erforderlichen, angemessenen Sorgfalt zu                  betreuen sowie im Bedarfsfall tierärztlich zu versorgen.

 

5. Dem Halter ist bekannt und damit einverstanden, dass der Hund mit einem weiteren Gefährten gehalten wird, soweit nicht etwas              anderes vereinbart wurde. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Hunde in Auseinandersetzungen geraten, sich beim Spielen                  verletzen oder Krankheiten übertragen werden können. Auch dies ist dem Halter bekannt und trägt, falls erforderlich alle                          Tierarztkosten seines Hundes. Bei Hunden, wo eine Einzelhaltung erforderlich ist (Behinderung, Unverträglichkeit etc.) wird ein                  Tagespreis von 55,00 Euro berechnet.

 

6. Läufige Hündinnen werden nicht in der Hundepension Langlütjen aufgenommen. Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes läufig          werden, berechnen wir für die Einzelunterbringung 55,00 Euro pro Tag. Die Hundepension Langlütjen haftet nicht für die Folgen der          Läufigkeit, sollte die Hündin gedeckt werden.

 

   Nicht in der Hundepension Langlütjen aufgenommen werden:

- Hunde mit ansteckenden Krankheiten

- läufige Hündinnen

- Hunde die versuchen die Zaunanlage zu überwinden oder das Inventar zerstören

- Hunde ohne Impfnachweis

- Hunde ohne gültige Haftpflichtversicherung

               

7. Ihr Hund benötigt für die Unterbringung ein festsitzendes Halsband. Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Hund sich aus einem zu      lockeren Halsband rauswindet und dadurch Schäden entstehen. Ein Geschirr ist nicht erwünscht. Futter ist für die Dauer des                      Aufenthaltes in ausreichender Menge mitzubringen. Im Fall, dass der Hund gebarft werden soll, stellen wir das Fleisch und die Zusätze.      Dafür berechnen wir 10,00 Euro pro Tag zusätzlich.

 

    Gesundheitliche Probleme des Hundes / tierärztliche Versorgung

1. Die Hundepension Langlütjen unterrichtet den Hundehalter umgehend, wenn bei seinem Hund gesundheitliche Probleme auftreten. Der      Hundehalter ist verpflichtet, einen Notfallkontakt auf dem Vertrag, für solche Fälle anzugeben.

 

2. Sollte der Hund während seines Aufenthalts in der Hundepension Langlütjen erkranken oder sich verletzen, so dass es einer                      tierärztlichen Versorgung bedarf, stimmt der Halter einer tierärztlichen Versorgung uneingeschränkt zu. Sollten die mutmaßlichen              Behandlungskosten 500,00 Euro übersteigen, informiert die Hundepension den Halter, um sein Einverständnis einzuholen. Sollte der          Hundehalter nicht erreichbar sein, unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der medizinischen Versorgung des Hundes, gilt das E E            Einverständnis des Halters, unabhängig von der Höhe der Behandlungskosten, die aus veterinärmedizinischer Sicht unverzüglich                ergriffen werden müssen. Die Auswahl des Tierarztes wird von der Hundepension Langlütjen getroffen. Wir berechnen für eine Fahrt          zum Tierarzt 25,00 Euro pro angefangene Stunde.

 

    Bring- und Abholzeiten

1. Die Bringzeiten für die Huta sind Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00-8:30 Uhr. Die Abholzeiten für die Huta sind Montag bis                Freitag in der Zeit von 16:00-18:00 Uhr. Samstag, Sonntag und an Feiertagen ist die Huta geschlossen. Das Abholen nach 18:00 Uhr        wird mit 25,00 Euro pro angefangene Stunde berechnet. Die gebuchten Tage sind nicht übertragbar. Wird ein reservierter Tag nicht in         Anspruch genommen, wird der bereits gezahlte Betrag nicht erstattet.

2. Die Bring- und Abholzeiten für die Pension ist Montag bis Samstag in der Zeit von 9-18 Uhr, nach vorheriger Absprache möglich.                Außerhalb dieser Zeit, sowie an Sonn und Feiertagen, werden zusätzlich 25,00 Euro berechnet. Die Kosten für die Hundepension sind        im Voraus zu entrichten, zur angegebenen Zahlungsfrist im Vertrag.

 

3. Wird ein Hund nicht abgeholt (3 Tage), hat die Hundepension das Recht, diesen anderweitig kostenpflichtig unterzubringen, zur Abgabe      an ein Tierheim oder an Dritte zu vermitteln. Sämtliche dadurch entstehende Kosten werden dem Hundehalter in volle Höhe in                  Rechnung gestellt.

 

   Haftungsausschluss:

Dem Hundehalter ist bekannt und bewusst, dass mehrere Hunde gleichzeitig von der Auftragnehmerin in Verwahrung genommen werden und diese in Gruppen gehalten werden. Dabei kann es in Einzelfällen geschehen, dass es insbesondere zu

- Kratz und/oder Bisswunden kommen kann,

- Krankheiten zwischen den Tieren übertragen werden können,

- Parasiten wie z.B. Flöhe und/oder Zecken übertragen werden können

 

Für diese und ähnliche Obhutsrisiken wird jede Haftung der Auftragsnehmerin ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt.

In Einzelfällen kann es geschehen, dass ein Hund die Absperrung überwindet und abhanden kommt. In Einzelfällen kann es geschehen, dass ein Hund ablebt. Für diese Obhutsrisiken wird ebenfalls die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat dabei vorsätzlich, oder grob fahrlässig Ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Jeder Auftraggeber hat vor Abschluss dieser Vereinbarung den vollständigen Nachweis über eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung und eines tierärztlichen Impfbuches zu erbringen und zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass der/die  Hund/Hunde regelmäßig nachgeimpft werden. Hierfür ist unaufgefordert vom Tierhalter ein aktueller Nachweis vorzulegen. Bei Zuwiderhandlung wird der Hund nicht weiter betreut und eine Rückerstattung bereits bezahlter und reservierter Tage entfällt.

Die Hundepension richtet sich nach dem eingetragenen Ablaufdatum im Impfpass.

Es wird vorausgesetzt, dass vor dem ersten Besuch der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.

Der Hundehalter verpflichtet sich für sämtliche Schäden aufzukommen, die der/die  Hund/Hunde an den baulichen Teilen der Anlage und dem Inventar verübt, Schadenersatz zu leisten.  

Bei stark verschmutzten Innenräumen, muss im Fall einer Sonderreinigung, eine Reinigungsgebühr     von 25,00 Euro pro Tag erhoben werden.

Alle Preise gelten ausschließlich im Vorkassensystem, wenn der gesamte Zahlungseingang erfolgt ist. Eine Erstattung von reservierten und nicht in Anspruch genommenen Tagen verfällt. Wird ein reservierter Pensionsaufenthalt 14 Tage vor Beginn der Betreuung schriftlich storniert, wird 50% des Gesamtbetrages erstattet.

Das Gelände ist aus Sicherheitsgründen kameraüberwacht. Dies ist dem Hundehalter bekannt und damit einverstanden, dass die Bilder für eine Woche gespeichert werden. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben und werden im Anschluss gelöscht. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle relevante Daten gespeichert werden und ausschließlich zu abrechnungs-technischen Zwecken weitergeleitet werden. Bei veterinäramtlichen Kontrollen und Tierarztbesuchen, ist der Hundehalter damit einverstanden, dass die Daten des Hundes eingesehen werden dürfen. Weiterhin erklärt sich der Hundehalter damit einverstanden, dass Bildaufnahmen der Hunde aus der Hundepension Langlütjen im Alltag, auf der Homepage veröffentlicht und zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

Sollte eine dieser Bestimmungen ungültig sein, wird dadurch nicht der gesamte Vertrag ungültig, sondern es tritt an die Stelle der zu ändernden Bedingung, eine solche, die dem gewollten Regelungs-zweck am nächsten kommt.

Der/die Halter/in bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 

   Hausordnung

  1. Beim Bringen und Abholen führe ich meinen Hund an der Leine.

  2. Selbstverständlich löst sich mein Hund, bevor ich ihn in die Huta bringe.

  3. Lautstarkes Bellen unterbinde ich.

  4. Ich halte die Öffnungszeiten ein und weiß, dass Verspätungen mit 25 Euro pro Stunde berechnet werden.

  5. Ich erbringe immer unaufgefordert einen aktuellen Impfnachweis.

  6. Selbstverständlich entferne ich den Kot meines Hundes auf dem Parkplatz oder Zuweg.

  7. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände, einschl. der Innenräume und Freiflächen, ist ohne Einverständnis oder Aufforderung der Auftragnehmerin nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Unsere Hausordnung ist ein Teil unserer AGB und gilt für Hundehalter und dessen Abholberechtigte.

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